Das Corona Virus kam schneller, als man sich vorbereiten konnte. Neben vielen anderen Branchen, sind die Pyshiotherapeutinnen und Therapeuten auch stark betroffen.
Bereits vor Einbruch von COVID 19, fehlte es unter den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bereits an Fachkräften und man hatte hier in vielen Praxen bereits längere Wartezeiten, um einen Termine zu erhalten.
Durch die Corona-Krise, gab es dann massive Einbrüche in der Branche. Teilweise wurden diese vom Staat abgefangen, dennoch ist der “normale Betrieb” bis heute noch nicht wieder erreicht. Massive Einbrüche gab es vor allem durch unklare Aussagen in der Politik. Hierdurch waren viele Therapeutinnen und Therapeuten, aber auch Patientinnen und Patienten verunsichert und wussten nicht ob Termine eingehalten werden können.
Durch entsprechende Hygienekonzepte, ging der Praxisbetrieb jedoch schnell wieder los. Dennoch bringt dies ein hohes Praxismanagement mit sich. Die Termine müssen gestaffelt vergeben werden und die zusätzlichen Desinktektions-Maßnahmen nehmen eine Menge Zeit in Anspruch.
Im Normalfall hat man auch unabhängig der Corona-Zeit, immer die Möglichkeit eine Pause von Rezepten einzuhalten. Maximal jedoch für 14 Kalendertage, andernfalls verfällt das Rezept.
Folgend zeigen wir Ihnen kurz auf, welche Regelungen es im Normalfall gibt:
Der späteste Behandlungsbeginn
- Auf dem Rezept gibt es einen Bereich, auf welchem ein Datum unter "spätester Behandlungsbeginn" eingetragen wird. Dieses Datum zählt.
- Fehlt diese Angabe, muss innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum die Behandlung begonnen werden.
- In Ausnahmefällen, wird ein späterer Behandlungsbeginn eingewilligt. Hierfür muss aber dringend Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden.
Maximale Behandlungsunterbrechung
Ein maximum an 14 Kalendertagen ohne Begründung ist gestattet.
Begründeten Ausnahmefällen für eine längere Unterbrechung wären z.B.:
- therapeutisch indizierte Unterbrechung in Abstimmung mit dem Arzt (T)
- Krankheit des Patienten bzw. des Therapeuten (K)
- Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten (F)
In Zeiten von Corona wurde hier jedoch durch den “Gemeinsamen Bundesausschuss” am 30.09.2020 beschlossen, dass für alle Verordnungen welche bis zum 31.12.2020 abgerechnet werden, die Unterbrechungsfrist von 14 Tagen nicht geprüft wird. Nach Ende des Geltungszeitraums beginnt die 14-Tage-Frist erneut.
Das heißt also, falls Sie ein Rezept angefangen haben und aufgrund der aktuellen Lage eine Pause einlegen müssen, brauchen Sie sich keine Gedanken um die Gültigkeit Ihres Rezeptes zu machen. Die Ausnahmeregelung gilt aktuell bis zum 31.12.2020.
Dennoch haben fast alle Physiotherapie-Praxen aktuell auch während des 2. Lockdowns geöffnet und behalten weiterhin die Hygienemaßnahmen bei. Rufen Sie daher gerne in Ihrer Praxis an und Fragen nach besonderen Beachtungen vor besuch.
Wir hoffen Ihnen hat der Beitrag gefallen.
Bleiben Sie gesund!